Kategorien
Anjas ueberflow

Machtpolitik in der Bildung am Beispiel des DQR

Lebenslanges Lernen ist ein Schlagwort, das uns seit Jahrzehnten begleitet. Es ist ein alter Hut, dass es sich nicht ausgelernt hat nach der Aus- oder einer Weiterbildung, für die man einen offiziellen Abschluss erlangte. Wir sind gefordert, uns immer weiter zu “bilden”, also weiter zu “entwickeln”, um den Anforderungen der sich immer schneller drehenden Zeit adäquat begegnen zu können.

Auch beruflich kommen aufgrund der aktuellen Entwicklungen, allen voran die digitale Transformation zur Bewerkstelligung der Klimakrise, die Menschen immer wieder unter Druck – und müssen sich neu ausrichten. Ich hatte dies in meinem Buch Berufen statt zertifiziert ja dezidiert ausgeführt. (Seit Mai im Buchhandel erhältlich.)

Dabei bin ich auch darauf eingegangen, wie alte bildungspolitische Lobbykräfte sich tatkräftig bemühen, ihre alte Vormachtstellung bei der “Zertifizierung” adäquater Weiterentwicklungen zu behaupten. Ein wesentliches Gremium, in dem diese Interessen verknüpft und verteidigt werden, stellt der Arbeitskreis DQR dar.

DQR als machtpolitisches Nadelöhr

DQR steht für den “Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen”, der seitens der EU-Politik eingefordert wird und an sich einen Fortschritt bedeutet. Es geht darum, die Qualifikationen verschiedener europäischer Staaten miteinander vergleichbar zu gestalten, sodass man beispielsweise auch mit einem Meisterbrief aus dem einen Land ein Masterstudium in einem anderen EU-Land antreten kann. Theoretisch.

In dieser Sichtweise gilt es, bislang linear gedachte Karrierewege entlang klassischer Vor-Qualifikationen aufzubrechen und verstärkt auf den Output, die tatsächliche fachliche wie personale Kompetenz, abzuzielen. Die zentrale Frage des EQR (Europäischer Qualifikationsrahmen) lautet: Was kann ein Mensch – anstatt: welche Qualifikation hat er/sie erworben?!

Es geht also beim EQR um den vergleichbaren Output, das Lernergebnis, nicht um den Lernprozess. Entsprechend können im Verständnis des EQR die Lernergebnisse im Rahmen eines Bildungsgangs aber auch informell erworben worden sein. Ausbildungsdauer, Ausbildungsort (Schule, Betrieb, Hochschule, Bildungseinrichtung) und Ausbildungsform (duale Ausbildung, Lernen am Arbeitsplatz, Studium etc.) sollen für die Einstufung keine Rolle spielen.

Wagner, Anja C.: Berufen statt zertifiziert. Neues Lernen, neue Chancen, S. 56

Das Problem beim DQR jedoch ist: Es werden seit 2013 vor allem staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungszertifikate v.a. der IHK und des BIBB in das DQR-Register eingetragen. Weder non-formale Angebote anderer Weiterbildungsanbieter, geschweige denn informell erworbene Kompetenz(en) werden anerkannt und in diesen Prozess integriert. Es bleibt damit beim alten Modell – und damit dem Wettbewerbsvorteil der alten Anbieter.

Als Begründung wird dabei angeführt, dass man sich aufgrund des selbst verordneten Konsensprinzips darauf noch nicht einigen konnte. Es sei zwar ein erklärtes Ziel, Ergebnisse nicht-formalen und informellen Lernens zu integrieren, aber dazu bräuchte es weitere Abstimmungsprozesse.

Wagner, A.C., ebd., S. 59f.

Ja, und an dieser Argumentation hat sich seit 2013 (!) nichts verändert. Naja, schon. Seit letztem Jahr wurde ergänzend der Fernstudien-DQR seitens des Bundesverbandes der Fernstudienanbieter eingerichtet, in dessen Register seitdem deren Fernstudienangebote eingetragen werden mit dem entsprechenden DQR-Niveau. (Ich sitze da im Gremium.)

Deren Anspruch ist ja gerechtfertigt: Warum sollen Lernende, die per Fernstudium sich eine Qualifikation drauf geschafft haben, nicht genauso berechtigt sein, anschließend irgendwo in Europa ein weiteres Kompetenzniveau durch z.B. ein Studium an einer staatlichen Hochschulen zu erwerben?!

Und der nächste Schritt wartet sonnenklar am Horizont: Wie kann man informell erworbene Kompetenz(en) adäquat beurteilen, sodass Lernende dokumentieren können, dass sie ein entsprechendes DQR/EQR-Niveau sich bereits anderweitig erarbeitet haben? Dieser Frage gilt es konzentriert nachzuspüren und einem Ergebnis zuzuführen, OHNE DASS eine staatliche Institution zwangsläufig diese Kompetenz mit Stempel dokumentieren muss. Das ist alles viel zu langsam – und genau über diesen Punkt denken wir in unterschiedlichen Konstellationen verstärkt nach.

Die Politik reagiert

Was auch immer die Abgeordneten der FDP dazu bewogen hat: Vor knapp einem Monat haben sie zu genau diesem Thema eine kleine Anfrage zur “Anerkennung non-formaler und informeller Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen” an die Bundesregierung formuliert und mit 17 Fragen versehen, um nachzuforschen, wie der Stand beim DQR ist und warum sich bezüglich der Anerkennung non-formalen und informellen Lernens seit 2013 nichts weiter getan hat. (Hier die PDF.)

Vorbemerkung der Fragesteller*innen

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) beschreibt auf acht Niveaus fachliche und personale Kompetenzen, an denen sich die Einordnung der Qualifikationen orientiert, die in der allgemeinen, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworben werden. Es soll dabei nicht um isolierte Kenntnisse und Fertigkeiten gehen, sondern um die Fähigkeit und Bereitschaft zu fachlich fundiertem und verantwortlichem Handeln (vgl. https://www.dqr.de/content/23
14.php
). Das Ziel des DQR ist es, alle schulischen, akademischen und beruflichen, aber auch auf anderen Wegen erworbene Qualifikationen abzubilden und so einen Rahmen für das lebenslange Lernen zu entwickeln (vgl. https://www.dqr.de/content/2360.php). Dem DQR sollen grundsätzlich nicht nur formale Qualifikationen zugeordnet werden können, also Qualifikationen, deren
Rechtsgrundlagen durch eine staatliche bzw. hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Institution geregelt sind (z. B. Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung), sondern auch nichtformale Qualifikationen (vgl. https://www.dqr.de/content/60.php).
Bereits Ende 2013 sollten die Ergebnisse und Vorschläge einer Expertenarbeitsgruppe vorliegen, die sich mit Kriterien und Vorgehensweisen in Bereichen des non-formalen Lernens beschäftigte. Die Möglichkeit der Antragstellung für die Zuordnung von Qualifikationen aus dem non-formalen Bereich sollten voraussichtlich 2014 beginnen können (vgl. https://www.dqr.de/media/content/DQR_Handbuch_01_08_2013.pdf, S. 42). Doch bis heute gibt es kein Zuordnungsverfahren für non-formale und informelle Bildung (vgl. https://www.dqr.de/content/2445.php).

Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten zur Anerkennung non-formaler und informeller Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen vom 30. Juni 2021 (PDF)

Antwort der Bundesregierung (in deren Zusammenfassung)

Der non-formalen und informellen Bildung wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Dies erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/31312) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30716). Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) sei bildungsübergreifend angelegt und ermögliche daher neben Qualifikationen der formalen Bildung auch die Zuordnung von Kompetenzen aus non-formalen und informellen Bildungsbereichen. Nachdem dem DQR in einem ersten Schritt formale Qualifikationen der allgemeinen, beruflichen und hochschulischen Bildung zugeordnet wurden, soll in einem zweiten Schritt ein Zuordnungsverfahren entwickelt werden, um auch non-formale und informelle Kompetenzen zu berücksichtigen. Im Vergleich zum formalen Bildungsbereich stelle die Heterogenität der non-formalen und informellen Bildung spezifische Anforderungen an eine Zuordnung, um beispielsweise die Qualitätssicherung zu gewährleisten. Die Beratungen hierzu dauerten an.

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort – 09.07.2021 (hib 884/2021)

Meine Bewertung der Antwort

  1. Die Bundesregierung wiederholt die mantramäßig vorgetragene Haltung des DQR:
    1. Konsensprinzip lässt bislang keine Entscheidung zu.
    2. Beratungen dauern an.
    3. Qualitätssicherung gewährleisten.
  2. Die Perspektive ist weiterhin primär auf die Institutionen ausgerichtet:
    “Mit dem Instrument der Projektförderung unterstützt die Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, darunter auch solche, die durch Bildungsanbieter den Lernenden zugutekommen.” Das bedeutet: Es werden weiterhin Angebote zertifiziert, nicht der tatsächliche Output bzw. die wahre Kompetenz der Lernenden, wie und wo auch immer erworben.
  3. Bezeichnend ist folgender Satz (in der Antwort zu Frage 2):
    “Um faire Teilhabechancen zu ermöglichen und gleichzeitig den Fachkräftebedarf zu decken, hat sich die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) zum Ziel gesetzt, die Sichtbarkeit und Verwertbarkeit informellen beruflichen Lernens durch standardisierte Validierungsverfahren zu verbessern, ohne dadurch etablierte Ausbildungssysteme zu ersetzen oder zu schwächen.” Bedeutet: Erst standardisiert validiert wird Gelerntes als Kompetenz anerkannt.
  4. Oder in der Antwort zu Frage 3:
    “Die Sichtbarmachung und Validierung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen zur Förderung des lebenslangen Lernens und der Steigerung der Arbeitsmarktverwertbarkeit ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.”
  5. Antworten zu den Fragen 4 bis 7:
    1. Zur Anerkennung informell erworbener Kompetenzen: “Der DQR ist bildungsbereichsübergreifend angelegt und ermöglicht neben Qualifikationen der formalen Bildung grundsätzlich auch die Zuordnung von Qualifikationen des nonformalen Bildungsbereichs sowie die Abbildung informell erworbener Kompetenzen. Voraussetzung für eine Zuordnung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen ist jedoch zunächst deren Validierung. Der DQR ist ein Transparenz- und kein Validierungs- oder formales Anerkennungsinstrument. Er macht Qualifikationen und deren Lernergebnisse sichtbar, verständlicher und vergleichbarer.” Bedeutet: Solange kein Validierungsinstrument vorhanden ist, kann der DQR ja gar keine individuell erworbene, informelle Kompetenzen transparent einstufen.
    2. Zur Anerkennung non-formal erworbener Kompetenzen: “Die Heterogenität der nicht geregelten Weiterbildung stellt im Vergleich zum formalen Bildungsbereich jedoch spezifische Anforderungen an die Zuordnung, beispielsweise im Bereich der Qualitätssicherung. Voraussetzung für die Zuordnung non-formal erworbener Qualifikationen ist daher die Entwicklung und Etablierung eines Zuordnungsverfahrens, das den Erfordernissen des nicht-formalen Bereichs insgesamt gerecht und von allen am DQR-Prozess Beteiligten akzeptiert wird.” => Zur Kenntnis: Die Qualitätssicherung der Fernstudienanbieter wird seitens der (sicherlich auch nicht unumstrittenen) ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) abgeprüft. Aber auch diese werden bislang nicht im offiziellen DQR-Register angeführt.
  6. Die Antwort auf Frage 8, was bislang unternommen wurde, um die Anerkennung baldmöglichst umzusetzen, zeigt die (fehlende) Dynamik etablierter bildungspolitischer Arbeitsprozesse auf: “Zusammen mit den am DQR-Umsetzungsprozess Beteiligten in den DQR-Gremien wurden wissenschaftliche Expertisen eingeholt, Expertenarbeitsgruppen eingesetzt und ein Pilotverfahren am Beispiel einer ausgewählten Qualifikation aus dem non-formalen Bereich durchgeführt. Die Ergebnisse, insbesondere die Erfahrungen aus dem Pilotverfahren, werden derzeit von einer Arbeitsgruppe des Arbeitskreises DQR ausgewertet und Schlussfolgerungen für ein künftiges Verfahren für die Zuordnung non-formaler Qualifikationen zum DQR entwickelt.” => Wenn du nicht mehr weiter weißt, dann bilde einen Arbeitskreis 🙂
  7. Schließlich an dieser Stelle noch die Antwort auf die interessante Frage 13:
    1. Frage: “Hat die Bundesregierung Regelungen zur Validierung des non-formalen und informellen Lernens wie von der Europäischen Kommission empfohlen (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:398:0001:0005:DE:PDF) bis 2018 implementiert? a) Wenn nein, weshalb nicht, und bis wann will die Bundesregierung diese implementieren? b) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind die Regelungen entstanden?
    2. Antwort: “Die Fragen 13a und 13b werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat mit den Partnern Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) über die Initiativen „ValiKom“ (Abschlussbezogene Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen, 2015 bis 2021) und „ValiKomTransfer“ (Aufbau von Kompetenzzentren zur Durchführung von Validierungsverfahren für duale Berufe bei zuständigen Stellen, 2018 bis 2021) ein standardisiertes Verfahren zur Erfassung, Überprüfung, Bewertung und Zertifizierung beruflicher Kompetenzen in ausgewählten Berufen entwickelt, erprobt und in die Breite getragen. Ergebnis des Validierungsverfahrens ist ein bundeseinheitliches Zertifikat der zuständigen Stellen über die festgestellte (Teil-)Gleichwertigkeit. In Umsetzung der NWS wurde vereinbart, auf Grundlage der Erkenntnisse aus ValiKom und ValiKom-Transfer die Voraussetzungen für die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die Validierung informell und non-formal erworbener berufsbezogener Kompetenzen von arbeitserfahrenen Personen in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu klären. Unabhängig davon werden die bereits aufgebauten ValiKom-TransferStrukturen über 2021 hinaus weitergeführt.”
    3. Mit anderen Worten: Es wird sich absehbar nichts ändern, da mit ZDH und DIHK zentrale Player der alten machtpolitischen “Bildungselite” selbst die Schlüssel in der Hand halten, hier entsprechende Vorschläge für ein Zuordnungsverfahren zu unterbreiten. Umgesetzt ist damit noch gar nichts.

Fazit

Die Anerkennung non-formal oder informell erworbener Kompetenz(en) wird weiterhin seitens der etablierten, staatlichen Bildungsanbieter torpediert. Es wird sich an der gängigen Praxis nichts ändern. Die Lernenden sollen (auf Teufel komm raus) durch die Zertifikatsmühlen der staatlichen Institutionen gepresst werden.

Das bedeutet: Solange Tarifparteien die Entlohnung der Arbeitnehmer*innen auf entsprechend anerkannten DQR-Niveaus fixieren, werden Unternehmen nicht die zeitgemäße Kompetenz in ihre Belegschaft integriert bekommen, die anderweitig aufgebaut wurde. (Dieses Argument nur, weil sonst offizielle Stellen immer über “Arbeitsmarktverwertbarkeit” sprechen.)

Und Personen mit weniger linearen Lebenspfaden werden es schwer haben, im etablierten Arbeitsmarkt einen adäquat bezahlten Job zu finden. Ihnen bleibt nur/jedoch die Selbstständigkeit, was sicherlich anstrengend, aber mindestens so erfüllend ist, wie ein oftmals dröger Angestelltenjob.

In diesem Sinne. Die Erde ist rund und dreht sich (noch). Aber wir werden das alte System nicht inkrementell verändern können. Wir brauchen neue Strukturen daneben, denen es egal ist, ob und welches Zertifikat jemand in der Bewerbungsmappe vorlegen kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.