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“Wir arbeiten, um Muße zu haben”

…., so sprach Aristoteles. Die körperliche Erwerbsarbeit war eines freien Mannes in der Antike nicht würdig. Die wahre Bestimmung der Menschen sei die Muße, die “scholé”, also das Lernen und Philosophieren. Ein Tun, das in sich selber sinnvoll ist.

Gut, dafür brauchte es Sklaven, die mit entfremdeter Arbeit den Müßiggang der freien Menschen im antiken Griechenland absicherten. Aber die Idee der Muße war gut. Noch Mitte des 4. Jahrhunderts zählte man im römischen Reich mehr als 175 Ruhetage, die auch für Sklaven und Arbeiter*innen galten.

Dabei unterschied Aristoteles die Muße von der Frei-Zeit, die lediglich der Rehabilitation des Körpers und des Geistes dient, zur Wiederherstellung der Arbeitskraft. Muße dagegen ist der nicht fremdbestimmte Teil der freien Zeit, also wenn Haushalt, Kindererziehung und Pflege zudem erledigt sind – und man sich auch nicht der zeitoptimierten Selbstdarstellung widmet.

Aber davon waren die Menschen zu Beginn der Industrialisierung eh weit entfernt: Die Arbeitszeit in den Jahren 1830 bis 1860 betrug bei den Arbeiter*innen in den Fabriken 16 Stunden täglich und bis zu 85 Stunden wöchentlich. Um die Maschinen rentabel zu nutzen, gingen nach und nach selbst der heilige freie Sonntag und die Feiertage verloren. Lediglich die Kinderarbeit wurde staatlicherseits etwas reguliert.

Ende des 19. Jahrhunderts führte der deutsche Reichstag unter Otto von Bismarck dann nach vielen Kämpfen das Gesetz zur Alters- und Invaliditätsversicherung ein. Anspruch auf eine Rente hatte man ab 70 Jahren, wenn man zuvor mindestens 30 Jahre eingezahlt hatte. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland jedoch lag damals bei 40 Jahren.

Parallel gewährten einzelne Arbeitgeber manchen Arbeiter*innen, Angestellten und Beamten 2 bis maximal 6 Urlaubstage im Jahr. Urlaub war ein Gnadenakt, kein verbrieftes Recht.

Höhere preußische Beamte hatten jedoch schon früh den Dreh raus: Sie ließen sich für die großen Bäder Marienbad und Karlsbad jedes Jahr mehrmonatige Kuraufenthalte für den Sommer gestatten, die ihrer Gesundheit dienen sollten. Für Bauern und Arbeiter*innen ein unerreichbarer Traum. Erst 1903 erstritt der Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter 3(!) freie Tage pro Jahr.

Von da an kamen die Gewerkschaften langsam in Schwung. Bis zum Ende der 1920er Jahre wurde der Urlaubsanspruch in über 8.000 Tarifverträgen verankert und nach 1945 in den meisten deutschen Ländern gesetzlich verankert. 1979 gelang der IG Metall der Durchbruch zu 6 Wochen bezahltem Urlaub als Kompromiss, da die Arbeitgeber*innen nicht bereit waren, der geforderten Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden zuzustimmen.*

Komm, mach ein bisschen Urlaub

Wir sehen: Der Urlaubsanspruch hat eine bewegte, umkämpfte Geschichte hinter sich. Ist aber nicht mit “Ferien” gleichzusetzen – dieser Begriff leitete sich vielmehr von religiösen Feiertagen und Festen her ab. Insofern ist die Urlaubszeit auch keine völlig frei verfügbare Zeit. Sondern sie verpflichtet die Arbeitnehmer*innen, sich zu erholen, um den Anforderungen der Arbeitswelt anschließend wieder vollumfänglich gerecht werden zu können.

Insofern ist auch der Urlaub kein Synonym für Muße, fehlt hier doch die Selbstbestimmung, in ein sich selbst sinnvolles Tun einzusteigen. Vielleicht gelingt es dem ein oder der anderen dennoch temporär? Es sei euch gewünscht – und es ist ein Privileg! Die weltweiten Unterschiede in den bezahlten “freien” Tagen sind beträchtlich.

Bezahlte/r Urlaub & Feiertage im Vergleich

Bezahlter Urlaub & bezahlte Feiertage im weltweiten Vergleich
  • Um die Länder zu vergleichen, berechnen sich diese Zahlen aus den gesetzlichen Mindestansprüchen einer Vollzeitbeschäftigung in einer 5-Tages-Arbeitswoche.
  • Die gesetzlichen Feiertage werden normalerweise nicht als Teil des Jahresurlaubs betrachtet, sondern kommen als Add-on hinzu.
  • Außerdem gibt es in den meisten Ländern zusätzliche bezahlte Urlaubsleistungen wie Elternzeit und Krankheitsurlaub, die hier nicht aufgeführt sind.

Zur Erläuterung nach Wikipedia (EN)

Deutschland

24 Arbeitstage (definiert als alle Kalendertage, die keine Sonntage oder Feiertage sind). Ein*e Arbeitnehmer*in mit einer 5-Tage-Woche hat also Anspruch auf 20 freie Tage. Allerdings ist es durchaus üblich, dass Unternehmen weitere 10 Tage bezahlten Urlaub gewähren, sodass der Durchschnitt bei 30 freien Tagen liegt. Es gibt einen nationalen Feiertag (Tag der Deutschen Einheit). Die übrigen bezahlten Feiertage werden von den Bundesländern geregelt und variieren zwischen 10 und 13, teilweise bundesweit. Die katholischen Teile Bayerns (ca. 1700 Gemeinden im Bundesland Bayern, darunter die Großstädte München und Augsburg, aber nicht Nürnberg) bieten mit 13 Feiertagen die meisten Ruhetage. Die bayerische Stadt Augsburg ist ein Sonderfall, da sie zusätzlich zu den 13 Feiertagen im katholischen Bayern 14 Feiertage hat, da sie das Friedensfest feiert. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten mindestens 30 Tage, nachdem 2012 ein Gesetz gegen Altersdiskriminierung verabschiedet wurde. In den meisten Bundesländern haben die meisten Arbeitnehmer*innen zusätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr.

Frankreich

5 Wochen (30 Tage, wobei Samstage, aber nicht Sonntage als Feiertage gezählt werden) plus bis zu 22 Tage RTT (Réduction du Temps de Travail, Deutsch: Verkürzung der Arbeitszeit) für die Mitarbeiter*innen, die sich entscheiden, mehr als 35 Stunden pro Woche zu arbeiten – das “Limit” liegt bei 39 pro Woche, weitere zusätzliche Stunden werden in fast allen Fällen durch Geld und nicht durch zusätzliche Urlaubsstunden kompensiert. Bonustage werden an Personen vergeben, die einen Teil ihres Jahresurlaubs außerhalb des Sommers nehmen (3 Tage gewähren 1 Bonustag, 6 Tage gewähren 2 Bonustage). Kombiniert man all diese Regeln, ergibt sich in einigen öffentlichen Ämtern und in einigen Unternehmen wie Orange für bestimmte Mitarbeiter*innen eine Summe von 9,5 bezahlten Urlaubswochen (5 Wochen Urlaub + 4 Wochen RTT + 0,5 Wochen Bonustage). Darüber hinaus gibt es 11 bezahlte öffentliche Feiertage.

Iran

Der jährliche Anspruch auf bezahlten Urlaub beträgt einen Monat, davon vier Freitage.

Österreich

Mitarbeiter*innen mit weniger als 25 Dienstjahren haben Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub. Mitarbeiter*innen, die seit 25 Jahren oder länger in der gleichen Firma sind, haben Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub. Jede*r Mitarbeiter*in hat außerdem Anspruch auf 13 bezahlte Feiertage.

Schweiz

Arbeitnehmer*innen über 20 Jahre haben Anspruch auf 4 Wochen, unter 20 Jahren auf 5 Wochen. Arbeitnehmer*innen haben außerdem Anspruch auf je nach Kanton 7-15 bezahlte Feiertage.

USA

Es gibt keinen bundes- oder landesgesetzlich vorgeschriebenen bezahlten Mindesturlaub oder bezahlte Feiertage. Bezahlter Urlaub liegt im Ermessen der Arbeitgeber für ihre Angestellten. Laut dem US Bureau of Labor Statistics bieten 77 % der privaten Arbeitgeber ihren Angestellten bezahlten Urlaub an; Vollzeitbeschäftigte erhalten im Durchschnitt 10 Urlaubstage nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Ebenso geben 77 % der privaten Arbeitgeber ihren Mitarbeiter*innen bezahlten Urlaub an Feiertagen, im Durchschnitt 8 Feiertage pro Jahr. Einige Arbeitgeber bieten überhaupt keinen Urlaub an. Die durchschnittliche Anzahl der bezahlten Urlaubstage, die von privaten Arbeitgebern angeboten werden, beträgt 10 Tage nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit, 14 Tage nach 5 Jahren, 17 Tage nach 10 Jahren und 20 Tage nach 20 Jahren.

Die andere Seite der Medaille

Was Urlaub so anrichten kann – und wie eine gute Zukunft für Urlaubsregionen ausschauen mag: Eine schwierige Frage …

Sehr sehenswerte Doku!

* Angeregt durch: “Vom Schuften und Chillen. Warum wir arbeiten.” Ausstellungskatalog. Herausgeber: LWL-Industriemuseum. Westfälisches Landesmuseum für Industriekultur Willi Kulke, Juni 2020